§20 SGB V
Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
Prävention und Gesundheitsförderung wird durch die allgemeinen Krankenkassen gefördert und bezuschusst. (2 Kurse pro Jahr).
Die mit einem (P) gekennzeichneten Kurse sind zertifiziert durch die zentrale Prüfstelle für Prävention und somit erstattungsfähig.
Auch mit dem "Gesundheitsticket" der betrieblichen Gesundheitsförderung sind diese Kurse buchbar.
Kurse und mehr...
- DO 20-20:45 Uhr, 8x allg. Aktivierung und Rumpfstabilität90 Euro
- DO 19-19:45 Uhr, 8x allg. Aktivierung und Rumpfstabilisation90 Euro
Präsenz- oder Onlinekurse
Alle Kurse richten sich nach der jeweils gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung der Bundesregierung (siehe Menü: "Aktuelle Infos").
Erstattungen der Krankenkassen sind sowohl für Präsenz- als auch für Onlinekurse möglich! (Die Höhe der Erstattung variiert; bitte erkundigen sie sich vor Anmeldung bei ihrer Kasse.)