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§20 SGB V

Primäre Prävention und Gesundheitsförderung

Prävention und Gesundheitsförderung wird durch die allgemeinen Krankenkassen gefördert und bezuschusst.      (2 Kurse pro Jahr).

Die mit einem (P) gekennzeichneten Kurse sind zertifiziert durch die zentrale Prüfstelle für Prävention und somit erstattungsfähig.

Auch mit dem "Gesundheitsticket" der betrieblichen Gesundheitsförderung sind diese Kurse buchbar. 

Kurse und mehr...

Anfragen zu freien Plätzen sind nicht nötig. Kann das hinterlegte Buchungsformular nach Anklicken des gewünschten Kurses ausgefüllt werden, sind noch freie Plätze vorhanden!

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